Fallbezogene Erinnerungen (Fristen) für Personenschäden

Im ASSEPRO.online haben wir die Möglichkeit gebotene fallbezogene Fristen zu Hinterlegen.

Übersicht der fallbezogenen Erinnerungen

Folgende fallbezogenen Erinnerungen können über einen Administrator (Kunden- oder Geschäftsstellen-Administrator) konfiguriert werden:

  • Erinnerungen IV Anmeldung (UVG, UVG-Z, KTG)

  • Erinnerungen Prämienbefreiung (UVG, KTG)

  • Erinnerungen Anspruchsvoraussetzungen der Familienausgleichskasse (KTG, UVG, UVG-Z)

  • Erinnerungen Umwandlung Absenz ohne Versicherungsschutz

  • Erinnerungen IV-Früherfassung (UVG, UVG-Z, KTG)

  • Erinnerungen Anmeldung UVG-Z-Fall

  • Erinnerungen fehlende Arztzeugnisse (UVG)

  • Erinnerungen fehlende Arztzeugnisse (UVG-Z)

  • Erinnerungen fehlende Arztzeugnisse (KTG)

  • Erinnerungen fehlende zusätzliche Arztzeugnisse (UVG, UVG-Z, KTG)

  • Erinnerungen fehlende Taggeldabrechnungen (UVG, UVG-Z, KTG)

Die einzelnen fallbezogenen Erinnerungen werden weiter unten detaillierter beschrieben.

Hinterlegung Erinnerungen (Fristen)

Die Fristen können über einen Administrator (Kunden- oder Geschäftsstellen-Administrator) im “Admin-Bereich” unter den Stammdaten, Kunde hinterlegt werden.

Sobald Sie nun eine Zahl - Anzahl (Ausfall-)Tage - in ein Erinnerungsfeld ergänzen, wird nach Ablauf der eingegebenen (Ausfall-)Tage eine Meldung auf der Startseite erfolgen. Wenn Sie das Feld leer lassen oder eine 0 eintragen, wird die Frist nicht aktiviert bzw. keine Meldung auf der Startseite erscheinen.

 

Anzeige Erinnerungen (Fristen)

Die Fristen, welche unter den Stammdaten hinterlegt worden sind, werden anschliessend auf der Startseite bei den Offenen Meldungen ersichtlich. Nachfolgend können Sie auf die Meldung klicken und gelangen direkt in die Lasche Details vom angewählten Fall (bei Kombi-Policen nicht möglich).

 

IV-Anmeldung (UVG, UVG-Z, KTG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG, UVG-Z sowie KTG-Fällen. Sie erinnert aufgrund der langandauernden Arbeitsunfähigkeit daran, dass eine IV-Anmeldung geprüft werden muss. Je länger die Arbeitsunfähigkeit andauert, desto mehr schwinden die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Personenschaden

Mittels Klick auf die Benachrichtigung werden Sie zum betroffenen Schadenfall weitergeleitet. Sobald Sie die IV-Anmeldung geprüft und auch erledigt haben, können Sie anschliessend in der Lasche Details das Datum der Prüfung hinterlegen. Die Benachrichtigung erscheint anschliessend nicht mehr bei den offenen Meldungen sowie wird das Prüfdatum nicht mehr auf dem Fall angezeigt.

 

Prämienbefreiung (UVG, KTG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG sowie KTG-Fällen. Sie erinnert daran, dass aufgrund des Pensionskassenreglement bei einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person eine Befreiung der Prämienzahlung vorgesehen wird. Die Wartefrist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist gemäss dem Vorsorgeplan abgelaufen. Um die Befreiung der Prämien zu beanspruchen muss die Arbeitsunfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung gemeldet werden. Damit der Erhalt der Leistungen sichergestellt werden kann, ist eine fristgerechte Meldung der Arbeitsunfähigkeit wichtig.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Personenschaden

 

Mittels Klick auf die Benachrichtigung werden Sie zum betroffenen Schadenfall weitergeleitet. Sobald Sie die Anmeldung zur Prämienbefreiung geprüft und auch erledigt haben, können Sie anschliessend in der Lasche Details das Datum der Prüfung hinterlegen. Die Benachrichtigung erscheint anschliessend nicht mehr bei den offenen Meldungen.

 

Anspruchsvoraussetzungen der Familienausgleichskasse (KTG, UVG, UVG-Z)

Wir diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend für KTG- UVG-, sowie UVG-Z-Fälle. Sie erinnert daran, dass sofern nach Ablauf von 3 Monaten - ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit werden von der Familienausgleichskasse für den laufenden Monat und drei weitere Monate die Zulagen weiter ausgezahlt - ein AHV-pflichtiger Lohn von mindestens CHF 597 pro Monat nicht erreicht wird, kein Anspruch mehr auf Kinderzulagen gemäss Familienzulagengesetz besteht und eine Abmeldung bei der Ausgleichskasse vorgenommen werden muss.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Personenschaden

Mittels Klick auf die Benachrichtigung werden Sie zum betroffenen Schadenfall weitergeleitet. Sobald Sie die Anspruchsvoraussetzungen der Familienausgleichskasse geprüft und auch erledigt haben, können Sie anschliessend in der Lasche Details das Datum der Prüfung hinterlegen. Die Benachrichtigung erscheint anschliessend nicht mehr bei den offenen Meldungen sowie wird das Prüfdatum nicht mehr auf dem Fall angezeigt.

 

Umwandlung Absenz ohne Versicherungsschutz

Wird die Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend, sobald die Wartefrist der Absenz ohne Versicherungsschutz in einen regulären Fall erreicht ist. In diesem Fall muss die Absenz ohne Versicherungsschutz in einen regulären Fall umgewandelt werden.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Tage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei angemeldeten, nicht umgewandelten Absenzen ohne Versicherungsschutz, welche den Versicherungszweig “Krankheit” hinterlegt haben

Mittels Klick auf die Benachrichtigung werden Sie zum betroffenen Schadenfall weitergeleitet. Sobald der Fall in einen regulären Fall umgewandelt worden ist, erscheint die Meldung auf der Startseite nicht mehr.

 

IV-Früherfassung (UVG, UVG-Z, KTG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG, UVG-Z sowie KTG-Fällen. Sie erinnert daran, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als 30 Tage dauert. Sofern keine klaren Signale für eine baldige, uneingeschränkte Rückkehr an den Arbeitsplatz vorhanden sind, wird empfohlen das Gespräch mit dem Mitarbeitenden zu suchen und im Zweifelsfall eine Meldung zur Früherfassung bei der IV vorzunehmen. Die IV Früherfassung soll rasch sowie kostengünstig eingesetzt werden, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Personenschaden

Mittels Klick auf die Benachrichtigung werden Sie zum betroffenen Schadenfall weitergeleitet. Sobald Sie die Anmeldung der IV-Früherfassung geprüft und auch erledigt haben, können Sie anschliessend in der Lasche Details das Datum der Prüfung hinterlegen. Die Benachrichtigung erscheint anschliessend nicht mehr bei den offenen Meldungen sowie wird das Prüfdatum nicht mehr auf dem Fall angezeigt.

 

Anmeldung UVG-Z-Fall

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG-Fällen. Sie erinnert daran, die Anmeldung eines UVG-Z-Falles zu überprüfen.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen UVG-Falles

Mittels Klick auf die Benachrichtigung werden Sie zum betroffenen Schadenfall weitergeleitet. Sobald Sie die Anmeldung eines UVG-Z-Falles geprüft und auch erledigt haben, können Sie anschliessend in der Lasche Details das Datum der Prüfung hinterlegen. Die Benachrichtigung erscheint anschliessend nicht mehr bei den offenen Meldungen sowie wird das Prüfdatum nicht mehr auf dem Fall angezeigt.

Fehlende Arztzeugnisse (UVG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG-Fällen. Sie erinnert daran, dass noch keine Arztzeugnisse zum Fall eingetroffen sind.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen UVG-Fällen

  • Sofern noch kein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” auf dem Fall hinterlegt ist

 

Sobald Sie nun ein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” hochgeladen haben, ist die Meldung auf der Startseite nicht mehr ersichtlich. Diese Erinnerung erscheint nur bei neu erfassten Fälle.

 

Fehlende Arztzeugnisse (UVG-Z)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG-Z-Fällen. Sie erinnert daran, dass noch keine Arztzeugnisse zum Fall eingetroffen sind.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen UVG-Z-Fällen

  • Sofern noch kein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” auf dem Fall hinterlegt ist

Sobald Sie nun ein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” hochgeladen haben, ist die Meldung auf der Startseite nicht mehr ersichtlich. Diese Erinnerung erscheint nur bei neu erfassten Fälle.

 

Fehlende Arztzeugnisse (KTG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei KTG-Fällen. Sie erinnert daran, dass noch keine Arztzeugnisse zum Fall eingetroffen sind.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Schadendatum)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen KTG-Fällen

  • Sofern noch kein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” auf dem Fall hinterlegt ist

Sobald Sie nun ein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” hochgeladen haben, ist die Meldung auf der Startseite nicht mehr ersichtlich. Diese Erinnerung erscheint nur bei neu erfassten Fälle.

 

Fehlende zusätzliche Arztzeugnisse (UVG, UVG-Z, KTG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG-, UVG-Z- und KTG-Fällen. Sie erinnert daran, dass keine weiteren Arztzeugnisse (bereits ein vorhandenes Zeugnis wurde auf dem Fall hinterlegt - eingetroffen sind.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Datum, welches bei “Letztem Ausfalltag” eingegeben worden ist)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Personenschadenfall

  • Sofern bereits ein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” auf dem Fall hinterlegt ist

 

Sobald Sie nun ein weiteres Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” hochgeladen haben, ist die Meldung auf der Startseite nicht mehr ersichtlich. Diese Erinnerung erscheint nur bei neu erfassten Fälle.

 

Fehlende Taggeldabrechnungen (UVG, UVG-Z, KTG)

Wird diese Erinnerung konfiguriert, erscheint die Benachrichtigung anschliessend bei UVG-, UVG-Z- und KTG-Fällen. Sie erinnert daran, dass keine Taggeldabrechnungen eingegangen sind.

Die Benachrichtigung erscheint:

  • Sobald die hinterlegte Anzahl an Ausfalltage - welche über einen Administrator hinterlegt worden sind - aufgebraucht ist (Zählung startet ab Datum, welches bei “Letztem Ausfalltag” eingegeben worden ist)

  • Bei einen übermittelten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Personenschadenfall

  • Sofern bereits ein Dokument mit dem Typ “AUF Zeugnis” auf dem Fall hinterlegt ist

  • Sofern keine Einträge in der Lasche “Versicherungsleistungen vorhanden sind

 

Sobald ein Eintrag in der Lasche “Versicherungsleistungen” vorhanden ist, erscheint die Meldung auf der Startseite nicht mehr. Diese Erinnerung erscheint nur bei neu erfassten Fälle.